AGB
der UFE-Consulting AG
1. Allgemeines
Die UFE-Consulting AG (nachfolgend UFE-Consulting) bezweckt die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Medien-, IT-und Industrieumfeld. Das Angebot der UFE-Consulting umfasst insbesondere Beratungstätigkeiten in den Bereichen:
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Sales
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Strategische Unternehmensentwicklung
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Nachfolgeregelung
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Vertragsprozesse
2. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen UFE-Consulting und dem Kunden und bilden jeweils einen integrierenden Bestandteil des zwischen UFE-Consulting und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
Sämtliche Abweichungen von diesen AGB bedürfen einer schriftlichen und von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Vereinbarung unter ausdrücklichem Bezug auf die vorliegenden AGB zu ihrer Gültigkeit.
Die AGB des Kunden werden ausdrücklich wegbedungen.
3.Vertragsabschluss/Vertragsbeginn/Vertragsdauer
Der Vertrag zwischen UFE-Consulting und dem Kunden kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Annahmeerklärung durch den Kunden zustande. Der Vertrag ist in jedem Fall dann zustande gekommen, wenn der Kunde die Leistungserbringung (insbesondere die Beratungstätigkeit) durch UFE-Consulting akzeptiert bzw. in Anspruch nimmt.
UFE-Consulting stellt dem Kunden bei einem Beratungsauftrag grösser zwei Arbeitstage eine Auftragsbestätigung zu, welche insbesondere den Vertragsgegenstand und die Vergütung näher beschreibt. Deren Inhalt gilt als für beide Parteien verbindlich, sofern nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich Widerspruch erhoben wird.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist oder es sich um eine einmalige Leistung handelt, wird der Vertrag unbefristet abgeschlossen.
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Verträge über einmalige Leistungen enden mit der Erfüllung.
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Wird keine abweichende Regelung zwischen den Parteien getroffen, so kann ein unbefristeter Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden. Wobei das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten bleibt.
Die Bestimmungen betreffend Geheimhaltung und Datenschutz sowie Urheber- und Nutzungsrechte gelten ausdrücklich auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
4. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand wird entweder mündlich oder in der Auftragsbestätigung (siehe Ziffer drei) näher definiert. Angebote bilden ebenfalls einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und UFE-Consulting.
Der Vertrag zwischen UFE-Consulting und dem Kunden umfasst folgende Dokumente, wobei bei einem Widerspruch zwischen diesen die nachfolgende Rangordnung gilt:
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Individualvereinbarung
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Angebot
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
UFE-Consulting ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflicht Dritte beizuziehen.
Änderungen des Vertragsgegenstandes müssen schriftlich vereinbart werden.
5. Pflichten UFE-Consulting / Gewährleistung
UFE-Consulting erbringt seine Beratungsdienstleistung unter Einhaltung der üblichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Der Inhalt der Beratungstätigkeit ist ausdrücklich lediglich als Empfehlung zu verstehen. Eine Gewähr oder jegliche Haftung für die Richtigkeit, Aktualität oder eine erfolgreiche Umsetzung wird ausdrücklich nicht übernommen.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Empfehlungen durch den Kunden zu erfolgen hat und deren Erfolg sowie auch die jeweils aktuelle Marktlage nicht im Einfluss-/Verantwortungsbereich von UFE-Consulting liegen und entsprechend jegliche Gewährleistung oder Haftung ausdrücklich abgelehnt wird.
Des Weiteren wird ausdrücklich festgehalten, dass sämtliche Beratungsdienstleistungen ohne juristische Ausbildung seitens UFE-Consulting erfolgen und entsprechend detailliertere juristische Abklärungen (etwa in den Bereichen Vertragsprozesse oder Nachfolgeregelung) durch den Kunden zu erfolgen haben. Wobei es dem Kunden frei steht, UFE-Consulting einen entsprechenden Auftrag für den Beizug juristischer Partner zu erteilen.
Sämtliche Dokumente/Unterlagen, die von UFE-Consulting im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden erstellt werden, gelten als Teil der Beratungstätigkeit und sind ebenfalls als Empfehlung zu verstehen. Sämtliche unter diesem Punkt 5 festgelegten Bestimmungen gelten ausdrücklich auch für alle diese Dokumente/Unterlagen.
6. Rechte an Arbeitsergebnissen
Sämtliche Rechte und insbesondere die Urheberrechte an den im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Arbeitsergebnissen bleiben bei UFE-Consulting bzw. gehen auf diese über, sofern sie nicht bei ihr entstanden sind.
Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse ausdrücklich nur für den eigenen Geschäftsgebrauch (betriebsintern) verwenden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Publikation bedarf der schriftlichen Einwilligung von UFE-Consulting.
7. Haftung
UFE-Consulting haftet ausschließlich für direkte Schäden, welche dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt werden, bis zu dem maximal doppelten Betrag der Auftragssumme. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird - soweit gesetzlich zulässig - ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden sowie für Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Datenschutz und -sicherheit / Geheimhaltungspflicht
Die Vertragsparteien sorgen für den Datenschutz und -sicherheit in ihrem jeweiligen Einflussbereich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich ausdrücklich, sämtliche Informationen in Bezug auf das betriebliche Umfeld und zu denen sie im Rahmen der vorliegenden Vertragsbeziehung Zugang erhalten haben, geheim zu halten, Dritten weder ganz noch auszugsweise irgendwie zugänglich zu machen, noch sie zu veröffentlichen. Die Vertragsparteien sind dafür verantwortlich, dass auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Dritte diese Verpflichtungen einhalten.
9. Schlussbestimmungen
a) Teilnichtigkeit
Sollten Teile dieser AGB nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so wird die Geltung des restlichen Teils der AGB nicht berührt.
b) Formvorbehalt
Abweichende Regelungen zu den vorliegenden AGB bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
c) Änderung der AGB
UFE-Consulting behält sich ausdrücklich vor, jederzeit Änderungen an der vorliegenden AGB zu machen. Diese werden dem Kunden schriftlich oder in anderer geeigneter Weise, z.B. auf der Website, bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
d) Geltendes Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht ausschließlich dem Schweizer Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von UFE-Consulting.